Der nächste Sturm kommt garantiert - sind Sie richtig versichert?

    08.03.2020 - Das nächste Frühjahr kommt bestimmt und mit ihm kommen die Frühjahrsstürme: Starkregen, wütender Wind, Hagel und Blitzeinschläge. Aber alles, was dadurch an Schäden an Ihrem Auto, Ihrem Haus und Ihren Möbeln verursacht wird, ist ja versichert. Oder?


    Wer bei einem vollgelaufenen Keller auf seine Versicherung hofft, der wird oft enttäuscht. Denn um solche durch Naturgewalten verursachten Schäden abzudecken, benötigen Sie ganz spezielle Policen - die Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel nicht aus. Als Immobilienbesitzer sollten Sie deshalb Ihre genauen Vertragsbedingungen checken - und bei Bedarf aufstocken.

     

    Schäden an Haus und Wohnung

    Gebäudeversicherungen übernehmen nur teilweise Unwetterschäden an Häusern oder Wohnungen. In der Regel sind Sturm- und Hagelschäden und auch Schäden durch Blitzeinschläge abgedeckt. Soll Ihre Versicherung auch bei besonderen Naturereignissen wie Überschwemmung, Lawinen oder Schneelasten zahlen, dann sollten Sie ergänzend eine Elementarschadenversicherung abschließen - die allerdings recht teuer ist.

    Beim Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung wird meist eine Elementarschadenoption mit angeboten, die aber abgewählt werden kann.

    Ältere Verträge lassen aber sehr oft den Schutz gegen Erdrutsch, sehr starken Schneefall oder Überschwemmungen aus überlaufenden Bächen und Gullys vermissen.

     

    Schäden am Hausrat

    Die klassische Hausratversicherung springt ein, wenn es um Wasserschäden durch geplatzte Leitungen geht, ebenso bei Folgeschäden durch Sturm und Hagel. Aber Schäden an der Wohnungseinrichtung, die durch Überflutungen von außen verursacht werden, sind nicht automatisch ebenfalls abgedeckt. Hierfür muss in der Police eine zusätzliche Elementarschadenabdeckungsoption vereinbart werden.

     

    Schäden am Kraftfahrzeug

    Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden an geparkten oder stehenden Autos ab: Beispielsweise bei Beschädigungen, die durch umstürzende Bäume, herabfallende Äste oder Hagelschlag verursacht werden.

    Ebenfalls übernommen werden Schäden durch plötzliche Überschwemmungen, beispielsweise in Tiefgaragen.

    Bei Schäden, die während der Fahrt durch Äste oder Bäume passieren, ist es eine Sache der genauen Umstände. Gegenstände stürzen vor dem Fahrzeug auf die Straße: die Teilkasko springt ein.

    Hindernisse lagen bereits länger auf der Straße: Hier brauchen Sie die Vollkaskoversicherung.

    Und generell nicht übernommen werden Überflutungsschäden, wenn der Fahrer sich fahrlässig selbst in Gefahr begeben hat - also beispielsweise durch Befahren einer überschwemmten Fahrbahn.

     

    Elementarschadenversicherung: Brauche ich sie wirklich?

    Etwas weniger als ein Viertel aller Haushalte schützt sich in der Hausratversicherung auch gegen Elementarschäden. Ob diese Option für Sie wichtig ist, lässt sich mit ein paar Überlegungen leicht herausfinden.

    • Bei Wohnungseigentum: Wohnen Sie im Erdgeschoss?
    • Was lagern Sie in Ihrem Keller?
    • Liegt das Haus in einer Mulde?
    • Liegt es in der Nachbarschaft eines stark kanalisierten Baches?
    • Gab es in der Gegend schon Hochwasser?
    • Leben Sie in einer Gegend mit starkem Schneefall?
    • Wie groß ist das Risiko durch Schneelast und Lawinen?

     

    Unser Tipp: Bei Abschluss einer Elementarschaden-Police: Schätzen Sie gut und möglichst genau!

    Wer will, dass sein Hab und Gut im Schadensfall ersetzt wird, der sollte beim Abschluss der Police den Wert des Besitzes richtig abschätzen. Lassen Sie nichts aus und passen Sie den Vertrag entsprechend an.

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