Fitness statt Feinstaub: E-Bike-Leasing

    22.02.2019 - Der neue, mobile und umweltfreundliche Trend heißt: Dienstrad statt Firmenwagen. Seit dem 1. Januar 2019 fällt beim Leasing von betrieblich genutzten (E-) Rädern und Pedelecs für drei Jahre die Entnahmebesteuerung weg.


    Das Dienstfahrrad ist gleichermaßen attraktiv für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten. Dem Unternehmen entstehen keine oder kaum zusätzliche Kosten, die MitarbeiterInnen können sich günstig ein Fahrrad oder E-Bike zulegen und es auch privat nutzen.
    E-Bikes sind steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt und bieten entsprechende Steuervorteile. Hiervon profitieren dank Gehaltsumwandlung Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber, und auch Selbstständige kommen in den Genuss eines Leasing-E-Bikes und seiner Steuervorteile. 
    Diensträder sind eine lohnende Investition: In die Gesundheit - die eigene und die seiner Angestellten, in die Umwelt, in den eigenen Geldbeutel.

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