E-Scooter: Was darf, was kann, was muss?

    13.03.2020 - Der elektrische Tretroller ist seit dem Sommer auch in Deutschland offiziell zugelassen und verändert in vielen Innenstädten das Verkehrsbild.
    Welche Auflagen und Verhaltensregeln bei der Nutzung der umweltfreundlichen E-Scooter zu beachten sind, regelt die »Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung«, kurz eKFV. Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit Bußgeld rechnen.

     


    Kompakt, praktisch und umweltfreundlich: Der Elektro-Tretroller wird gerne von Pendlern genutzt, um die Wege zwischen Haltestelle oder Bahnhof und dem Arbeitsplatz abzukürzen. Auch für kurze Besorgungen oder kleine Spritztouren in der Stadt ist das wendige Gerät praktisch.

     

    Was ist technisch zu beachten?

    E-Scooter dürfen nicht schwerer sein als 55 Kilogramm (ohne Fahrer). Sie sind höchstens 70 cm breit und 200 cm lang und dürfen maximal 20 km/h fahren.

    Genau wie Fahrräder müssen die Tretroller zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben. Die Steuerelemente für den E-Motor müssen nach Loslassen sofort in die Nullstellung zurückspringen, damit das Gerät sich nicht selbstständig machen kann.

    Beleuchtung ist Pflicht, darf aber abnehmbar sein, und eine gut hörbare Klingel oder Glocke gehört ebenfalls zur Ausstattung. (Achtung: Keine Hupe!)

     

    Welche Vorschriften gelten?

    Für den öffentlichen Straßenverkehr braucht man für seinen Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis und es besteht Versicherungspflicht: Es muss für jeden Scooter eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
    Eine selbstklebende Versicherungsplakette ist Pflicht. Ohne sie dürfen elektrische Tretroller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.
    Die Plakette erhalten Sie über Ihren Versicherer oder bereits beim Kauf des Fahrzeugs.

     

    Wie versichere ich meinen E-Scooter richtig?

    Eine private Haftpflichtversicherung reicht für den Betrieb eines Tretrollers nicht aus; und Sie können den Scooter auch nicht in eine bestehende Kfz-Haftpflicht integrieren. Ihr Gefährt benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.

    Falls Personen oder fremde Gegenstände durch den E-Scooter zu Schaden kommen, zahlt die Versicherung.

    Sie zahlt nicht, wenn Ihr Roller beispielsweise durch Wettereinflüsse beschädigt wurde oder Kabelschäden durch Marderbiss passieren. Hierfür benötigen Sie noch zusätzlich eine Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko ist ein freiwilliger Schutz, der auch bei Diebstahl des Gerätes einspringt.

     

    Selbstverschuldeter Unfall - wer zahlt?

    Falls Ihr Scooter bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall beschädigt wurde, bleiben Sie auf den Kosten sitzen, denn es gibt derzeit noch keinen Vollkaskoschutz für E-Scooter. Auch bei Vandalismus trägt der Besitzer das Risiko.

     

    Welche Konditionen gelten?

    Die Versicherung wird immer für ein Jahr abgeschlossen, wie bei Mopeds beginnt das Versicherungsjahr im März, aber ein monatlicher Einstieg ist möglich.

    Haftpflichtpolicen für E-Scooter liegen preislich zwischen knapp 20 und 90 Euro im Jahr. Mit einer Teilkasko kann dieser Betrag sich verdoppeln, und außerdem richten die Preise sich nach dem Alter des Tretroller-Fahrers. Hier sind die Tarife für unter 23-Jährige meist teurer.

    Minderjährige Fahrer müssen zudem die Einwilligung ihrer Eltern beim Abschluss der Versicherung vorlegen.

    Achtung: Die Versicherungssumme ist entscheidend, sie sollte nicht zu niedrig liegen. Gerade bei Personenschäden kann das auch mal in die Millionen gehen. Verbraucherschützer raten, hier nicht zu sparsam zu sein und über die gesetzliche Mindestanforderung hinauszugehen. Es werden Versicherungssummen von 50. Mio Euro und mehr angeboten und sind laut Verbraucherschutz auch zu empfehlen.

     

    Scooter im Ausland?

    Wer seinen E-Scooter mit in den Urlaub nehmen möchte, der sollte einen Versicherungsschutz auswählen, der auch am Urlaubsort Geltung hat.


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