Wer zahlt bei einem Grillunfall?

    13.04.2018 – Haftpflicht, private oder gesetzliche Unfallversicherung: Welche Versicherung zahlt bei Grillunfällen mit angesengtem Mobiliar oder Brandverletzungen?


    Die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) verzeichnet rund 4.000 Grillunfälle pro Jahr, rund 500 davon mit besonders schweren Verbrennungen. In der Mehrzahl der Fälle ist der Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern die Ursache.

    Falls der Gast einer Grillparty durch eine durch Verpuffung verursachte Stichflamme verletzt wird, springt in der Regel die Privathaftpflicht ein. Angesengtes Mobiliar wird durch die Hausratversicherung abgedeckt.

    Aber was ist, wenn der Gastgeber selbst Feuer fängt? Die gesetzliche Unfallversicherung haftet hier nicht, weil es sich beim Grillen in der Regel um eine Privatveranstaltung handelt. Hier muss eine private Unfallversicherung greifen.

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