Wohnwagen und Wohnmobil - wie lange darf man parken?

    09.08.2018 - Man darf auch mit Wohnwagen oder Wohnmobil für begrenzte Zeit am Straßenrand parken. Länger als zwei Wochen sollte man seinen Wohnwagen dort aber nicht abstellen, und das Parken dort muss für Anhänger erlaubt sein.


    Wer einen Wohnwagen kauft, sollte sich rechtzeitig Gedanken über einen Stellplatz dafür machen. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.

    Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. An einen Pkw angekoppelt darf der Anhänger länger stehen bleiben.

    Für Wohnmobile unter 7,5 Tonnen gilt: Sie dürfen unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Über 7,5 Tonnen darf in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohn- und Erholungsgebieten nur auf entsprechend dafür freigegebenen Parkplätzen geparkt werden.

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