Kindererziehungszeiten erhöhen die Rente

    Lücken in der Erwerbsbiografie bewirken finanzielle Einbußen bei der Rente. Das muss aber nicht sein, wenn es um Kindererziehungszeiten geht, denn die ergeben Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung! Seit Anfang des Jahres haben Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zusätzliche Rentenansprüche: Durch die Mütterrente II werden für jedes Kind zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigt. 

     


    Drei Jahre Beitragszeiten

    Bis zu drei Jahre Beitragszeiten in Höhe eines Rentenpunktes können alle Eltern pro Kind (1992 oder später geboren) für die Erziehung gutgeschrieben bekommen. Den Rentenpunkt erhält der Versicherte zusätzlich zu einem etwaigen Verdienst, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 80.400 Euro.
    Ein Rentenpunkt liegt seit dem ersten Juni 2018 bei 30,69 € im Monat (Ost) und bei 32,03 € (West). 

     

    Freiwillige Beiträge füllen auf

    Die Zeiten der Kindererziehung werden außerdem auch auf die Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch von fünf Jahren angerechnet.
    Falls durch die Mütterrente die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt und außerdem die Regelaltersgrenze erreicht wird, besteht jetzt auch ein Anspruch auf eine Regelaltersrente.
    Wird diese Mindestversicherungszeit nicht erreicht, kann man hierfür auch freiwillig in die Rentenkasse einzahlen.

     

    Berücksichtigungszeiten erhöhen die Rente

    Nicht nur Kindererziehungszeiten, sondern auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeit werden anerkannt. Diese beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren. 
    Berücksichtigungszeiten wirken sich dann indirekt positiv auf den Rentenanspruch aus, wenn die Eltern eine Beschäftigung neben der Erziehung des Kindes ausgeübt haben. Der tatsächliche Verdienst wird durch diese Berücksichtigungszeiten auf dem Papier für maximal 10 Jahre bis zum Durchschnittsentgelt aufgestockt, womit sich die Zahlung in die Rentenkasse erhöht.
    Voraussetzung hierfür ist, dass der betreffende Elternteil 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten gesammelt hat. Die Berücksichtigungszeiten dienen vor allem dazu, teure Lücken in der Versicherungsbiografie zu füllen. 

    Achtung: Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten werden nur auf entsprechenden Antrag im Versicherungsverlauf des Versicherungskontos gespeichert.

     

    Rentenbeginn 2019: Schnell handeln!

    Wer in diesem Jahr erstmals Rente beantragt, sollte die Antragstellung jetzt schnellstens erledigen. Es könnten sonst laut Deutsche Rentenversicherung Bund Rentenzahlungen verloren gehen. Wenn der Antrag verspätet beim Rentenversicherungsträger eingeht, beginnt die Auszahlung erst ab dem Monat der Antragstellung.

    Für diejenigen Eltern, deren Rente bereits vor diesem Jahr begonnen hat, werden die Renten ab Mitte März 2019 schrittweise neu berechnet. Hierfür ist kein Antrag nötig.

    Unser Tipp: Auskünfte zu diesem Thema erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 4800.

    Kindererziehung ist teuer

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